Ratgeber
Frist 30. November – was wirklich zählt
Der 30. November ist kein Marketing-Datum, sondern der ordentliche Hebel für den KVG-Wechsel auf Jahreswechsel.
Warum ausgerechnet Ende November?
Die Grundversicherung läuft kalenderjährlich. Mit ordentlicher Kündigung zum 31. Dezember brauchst du den zeitlichen Vorlauf bis Ende November – so bleibt der Systemwechsel sauber zum 1. Januar.
Prämien fürs Folgejahr werden zuvor publiziert. Oktober und November sind deshalb Such- und Entscheidungsmonate – nicht erst der Dezember.
Typische Fehler vor dem Stichtag
Neue Kasse noch nicht bestätigt, alte schon gekündigt. Oder umgekehrt: alles verglichen, aber Kündigung einen Tag zu spät. Oder VVG-Fristen ignoriert und nur KVG gewechselt.
- Aufnahmezusage der neuen Kasse sicherstellen
- Kündigungsnachweis archivieren
- Familie/Kinder als eigene Verträge mitdenken
- Modellwechsel vs. Kassenwechsel unterscheiden
Häufige Fragen
Kann ich nach dem 30. November noch wechseln?
Ordentlich auf Jahreswechsel in der Regel nein. Sonderfälle (z. B. bestimmte Prämienerhöhungen/Umzüge) können Ausnahmen öffnen – das ist Einzelfallprüfung.