Ratgeber
Krankenkasse wechseln: die Fristen
Wer Fristen verwechselt, bleibt ein Jahr länger in der falschen Lösung. KVG und VVG spielen nach unterschiedlichen Regeln.
KVG: 30. November als Schlüsseldatum
Für die obligatorische Grundversicherung gilt die ordentliche Kündigung in der Regel bis zum 30. November auf das Jahresende. Die neue Kasse startet dann zum 1. Januar.
Wichtig: Die Kündigung muss fristgerecht bei der bisherigen Kasse eintreffen – nicht nur «abgeschickt irgendwann Ende November».
VVG kann früher Schluss sein
Zusatzversicherungen haben oft eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Vertragsende – häufig mit Stichtag 30. September, wenn das Vertragsjahr dem Kalenderjahr folgt. Der konkrete Vertrag zählt.
Deshalb: Policenblätter und AVB kurz checken, bevor du nur die KVG umstellst und die teure Zusatz «mitnehmen» willst.
Praktische Checkliste
- Neue KVG gewählt und Aufnahme bestätigt
- Alte KVG fristgerecht gekündigt
- VVG separat entschieden (behalten/wechseln/kündigen)
- Unfalldeckung und Franchise neu gesetzt
- IPV-Antrag im neuen Jahr nicht vergessen
Häufige Fragen
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
Viele Kassen akzeptieren schriftliche Kündigung digital. Entscheidend ist der Nachweis und das Eingangsdatum. Im Zweifel Einschreiben oder Portal der Kasse.