Ratgeber

Krankenkasse wechseln: die Fristen

Wer Fristen verwechselt, bleibt ein Jahr länger in der falschen Lösung. KVG und VVG spielen nach unterschiedlichen Regeln.

KVG: 30. November als Schlüsseldatum

Für die obligatorische Grundversicherung gilt die ordentliche Kündigung in der Regel bis zum 30. November auf das Jahresende. Die neue Kasse startet dann zum 1. Januar.

Wichtig: Die Kündigung muss fristgerecht bei der bisherigen Kasse eintreffen – nicht nur «abgeschickt irgendwann Ende November».

VVG kann früher Schluss sein

Zusatzversicherungen haben oft eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Vertragsende – häufig mit Stichtag 30. September, wenn das Vertragsjahr dem Kalenderjahr folgt. Der konkrete Vertrag zählt.

Deshalb: Policenblätter und AVB kurz checken, bevor du nur die KVG umstellst und die teure Zusatz «mitnehmen» willst.

Praktische Checkliste

  • Neue KVG gewählt und Aufnahme bestätigt
  • Alte KVG fristgerecht gekündigt
  • VVG separat entschieden (behalten/wechseln/kündigen)
  • Unfalldeckung und Franchise neu gesetzt
  • IPV-Antrag im neuen Jahr nicht vergessen

Häufige Fragen

Reicht eine E-Mail zur Kündigung?

Viele Kassen akzeptieren schriftliche Kündigung digital. Entscheidend ist der Nachweis und das Eingangsdatum. Im Zweifel Einschreiben oder Portal der Kasse.