Ratgeber
Prämienverbilligung (IPV) – oft unterschätzt
IPV ist ein kantonaler Zuschuss zur Krankenkassenprämie. Viele beantragen ihn nicht – obwohl die Berechnung häufig auf ältere Steuerdaten schaut.
Nicht nur «aktuell wenig verdienen»
Anspruch und Höhe hängen vom Kanton ab. Häufig fliessen steuerbare Einkommen und Vermögen vergangener Perioden ein – deshalb kann IPV auch greifen, wenn das laufende Jahr schon wieder besser läuft.
Umzug in einen anderen Kanton, Familienänderung oder Selbständigkeit ändern die Logik zusätzlich.
So gehst du vor
- Kantonsseite / Portal zur Prämienverbilligung öffnen
- Fristen des Kantons beachten (nicht identisch mit 30.11.)
- Steuerdaten und Familiensituation bereithalten
- Bei Unsicherheit im Chat klären, ob Unterstützung sinnvoll ist
Häufige Fragen
Ist IPV das gleiche wie Prämienreduktion durch Modellwechsel?
Nein. IPV ist ein staatlicher Zuschuss. Modell/Franchise ändern die Prämie der Kasse – das sind getrennte Hebel.