Ratgeber

Prämienverbilligung (IPV) – oft unterschätzt

IPV ist ein kantonaler Zuschuss zur Krankenkassenprämie. Viele beantragen ihn nicht – obwohl die Berechnung häufig auf ältere Steuerdaten schaut.

Nicht nur «aktuell wenig verdienen»

Anspruch und Höhe hängen vom Kanton ab. Häufig fliessen steuerbare Einkommen und Vermögen vergangener Perioden ein – deshalb kann IPV auch greifen, wenn das laufende Jahr schon wieder besser läuft.

Umzug in einen anderen Kanton, Familienänderung oder Selbständigkeit ändern die Logik zusätzlich.

So gehst du vor

  • Kantonsseite / Portal zur Prämienverbilligung öffnen
  • Fristen des Kantons beachten (nicht identisch mit 30.11.)
  • Steuerdaten und Familiensituation bereithalten
  • Bei Unsicherheit im Chat klären, ob Unterstützung sinnvoll ist

Häufige Fragen

Ist IPV das gleiche wie Prämienreduktion durch Modellwechsel?

Nein. IPV ist ein staatlicher Zuschuss. Modell/Franchise ändern die Prämie der Kasse – das sind getrennte Hebel.